Trainingsraum und Handlungskette - unsere Verfahren bei Konflikten

In allen Klassen unserer Schule gelten neben der Schul- und Aufenthaltsordnung die folgenden Regeln:

  1. Jede/r Schüler/in hat das Recht, ungestört zu lernen.
  2. Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  3. Jede/r muss die Rechte der anderen respektieren.

Trotz aller Bemühungen lassen sich jedoch Erziehungskonflikte aufgrund von Verstößen gegen die Unterrichts- und Schulordnung nicht immer vermeiden. In diesen Fällen greifen wir auf unseren Trainingsraum und unsere Handlungskette zurück.

Seit dem Schuljahr 2008/2009 gibt es an der KGSE einen Trainingsraum, in dem Schülerinnen oder Schüler, die diese Regeln wiederholt verletzen und den Unterricht stören, mit einer Lehrerin oder einem Lehrer ihr Verhalten reflektieren und Schritte zur Lösung entwickeln.

Mit diesem Verfahren wollen wir lernbereite Schüler/innen schützen, ruhigen, ungestörten Unterricht ermöglichen und störenden Schülerinnen oder Schülern gezielt Hilfen anbieten, ihr Sozialverhalten zu verbessern und Eigenverantwortung zu übernehmen.

Zum Ablauf

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler die Unterrichtsregeln nicht einhält, wird sie oder er verwarnt und von der jeweiligen Lehrkraft auf die Lernmöglichkeit im Trainingsraum hingewiesen.

Bei wiederholter Störung wird sie oder er in den Trainingsraum geschickt. Erst nach intensiver Bearbeitung des Rückkehrplanes im Trainingsraum und nach einem Gespräch mit der Lehrkraft, bei der die Regelverletzungen auftraten, ist die Rückkehr in den Unterricht möglich.

Beim jeweils fünften Besuch des Trainingsraums werden die Klassenlehrkräfte durch die Trainingsraumkraft informiert.

Die Klassenlehrkräfte handeln dann nach den Schritten unserer Handlungskette.

Eine Klassenkonferenz, bei der über Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden muss, ist immer unerfreulich. Deswegen haben wir eine Handlungskette eingerichtet, um solche Konferenzen zu vermeiden. Diese Kette umfasst folgende Stufen:

STUFE 1
Pädagogisches Gespräch mit der Klassenleitung

Die Klassenleitung führt ein pädagogisches Gespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler. Es wird ein Protokoll erstellt. Dies enthält den Sachverhalt, die Stellungnahme, getroffenene Vereinbarungen, Verabredungen zur Wiedergutmachung und eine Bewährungsfrist. Die Schülerin bzw. der Schüler unterschreibt. Die Klassenleitung informiert mit diesem Protokoll die Erziehungsberechtigten und nimmt das Protokoll zur Schülerakte. Fällt innerhalb der Bewährungsfrist kein weiterer Regelverstoß an, endet das Verfahren an dieser Stelle, erfolgt nach der Bewährungsfrist ein Regelverstoß, setzt das Verfahren wieder bei Stufe 1 ein.

STUFE 2
Gespräch mit einem Schulsozialarbeiter bzw. einer Schulsozialarbeiterin

Erfolgt innerhalb der Bewährungsfrist ein weiterer Regelverstoß, registriert die Klassenleitung den Vorfall und leitet diesen mit dem Protokoll der Stufe 1 an die Schulsozialarbeit weiter. Diese führt ein Gespräch, in dem Ziele vereinbart werden. Der Vermerk, dass ein Gespräch erfolgte und die getroffene Vereinbarung wird durch die zuständige Stufenleitung an die Erziehungsberechtigten weitergeleitet und in der Schülerakte festgehalten. Fällt daraufhin kein weiterer Regelverstoß an, endet das Verfahren an dieser Stelle.

STUFE 3
Gespräch mit Klassenleitung, Stufenleitung, Eltern, Schülerin bzw. Schüler, Schulsozialarbeit und bei Bedarf weiteren Fachleuten

Fällt erneut ein Regelverstoß an, registriert die Klassenleitung den Vorfall und leitet diesen an die Stufenleitung weiter. Die Schulleitung lädt daraufhin zu einem Gespräch ein. Ziel dieses Gesprächs ist eine dem Vorfall angepasste zusätzliche Vereinbarung (z.B. soziale Aufgabe, kurzer Klassenwechsel, Pausenverbot). Über das Gespräch und seine Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt, von der Schülerin bzw. dem Schüler, den Eltern und der Klassenleitung unterschrieben und vom Schulleiter mit Sichtvermerk zur Kenntnis genommen. Die Eltern erhalten das Protokoll durch die Stufenleitung, es wird zusätzlich in der Schülerakte abgelegt. Fällt daraufhin kein weiterer Regelverstoß an, endet das Verfahren an dieser Stelle. Ohne Verhaltensänderung der Schülerin bzw. des Schülers ist die nächste Maßnahme eine Klassenkonferenz nach §25 SchulG.

STUFE 4
Klassenkonferenz nach §25 SchulG

Beschluss über Ordnungsmaßnahmen nach dem SchulG.